Honorar für Sachverständigenleistungen
Zeithonorar:
Die Abrechnung der Sachverständigenleistungen erfolgt
nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gegen Nachweis zum
Stundensatz von 95,00 €/Std.
zuzüglich Nebenleistungen wie Reisekosten, Kopien, Porto,
Auslagen für Unterlagen ohne Zuschlag
jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer
Pauschalhonorar:
Bei vorheriger Abklärung der erforderlichen Leistungen kann ein
Pauschalhonorar vereinbart werden. Hierzu sind die zur Auftrags-
durchführung erforderlichen Unterlagen dem Sachverständigen zur
Verfügung zu stellen.
Der Durchführung des Auftrags liegen die Vertragsbedingungen für
Sachverständige zugrunde.